Schulordnung

Regeln für das Zusammenleben an der Realschule Neuried

In unserer Schule leben viele Menschen zusammen. Regeln helfen uns das Zusammenleben störungsfrei und ohne Konflikte zu gestalten, eine gute Unterrichtsatmosphäre zu schaffen und die Schule als einen angenehmen Aufenthalts- und Lernort zu erhalten. Wenn alle Beteiligten sich freiwillig und aus eigener Verantwortung den Regeln fügen, kann die Schule auf disziplinarische Maßnahmen verzichten.

Wir wünschen, dass alle aus diesem Geist der Verantwortung das Fundament für eine gute Schulgemeinschaft legen.

  1. Durch höflichen und rücksichtsvollen Umgang miteinander wollen wir ein störungsfreies Zusammenleben fördern
    1. Vor Unterrichtsbeginn am Morgen halten ich die Schüler-/innen im Erdgeschoss des Alt- und Neubaus oder auf dem Schulhof auf. Nach 7:15 Uhr halten sich die Schüler-/innen, die noch keinen Unterricht haben, im Erdgeschoss oder draußen auf und stören den laufenden Unterricht nicht.
    2. Im Schulgebäude lärmen und rennen wir nicht, weil wir andere nicht stören oder gefährden wollen.
    3. An der Bushaltestelle verhalten wir uns fair, warten in einer Reihe stehend auf das Einsteigen in den Bus und nehmen im Bus Rücksicht aufeinander.
    4. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist Kaugummikauen in der Schule, in der Sporthalle und auf dem Schulgelände* verboten.

  2. Indem wir eine angenehme Unterrichtsatmosphäre fördern, erleichtern wir uns das Lernen
    1. Beim Klingelzeichen am Ende der Pause begeben sich die Schüler-/innen unmittelbar in ihre Klassenzimmer und schießen die Türe.
    2. In den Freistunden halten sich die Schüler-/innen in der Regel im Foyer des Neubaus auf.
    3. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer in der Klasse sein, nimmt der Klassensprecher Kontakt mit dem Sekretariat auf.
    4. Handys, Smartphones und jede andere mobile Kommunikations- und Unterhaltungselektronik (auch Kopfhörer) werden in dem gesamten Schulgebäude sowie in den beiden großen Pausen auch auf dem Schulgelände* nicht genutzt und sind stummgeschaltet. In der Mittagspause ist die Handynutzung draußen auf dem Schulgelände* erlaubt.

  3. Wir wollen uns unsere Schule als angenehmen Aufenthalts- und Lernort bewahren.
    1. In den großen Pausen halten sich alle Schüler/innen auf den großen Freiflächen im Erdgeschoss des Schulgebäudes oder im Schulhof auf. Verbindungs- und andere (engere) Gänge müssen als Fluchtwege frei bleiben.
    2. In der Mittagspause können sich die Schüler/innen zur Stillarbeit im Foyer oder auf dem Schulhof aufhalten.
    3. Nach Unterrichtsschluss stuhlen wir auf, machen das Licht aus und schließen alle Fenster.
    4. Unsere Fahrräder stellen wir im Fahrradkeller oder bei den Fahrradständern beim Rondell ab. Um Unfälle zu vermeiden, schieben wir die Fahrräder auf der Rampe und im Keller. Mofas und Motorräder werden bei den Fahrradständern oder auf dem Parkplatz abgestellt.
    5. Wir vermeiden das Verschmutzen von Boden und Wänden, insbesondere entsorgen wir Kaugummis und andere Abfälle sachgerecht.
    6. Fachräume betreten wir nur mit Zustimmung des Fachlehrers.
    7. Mit der elektronischen Ausstattung in den Klassenzimmern, Lehrmitteln sowie Landkarten, Wörterbüchern oder Tablets gehen wir sorgsam um, deshalb sollten in den einzelnen Klassen für die Handhabung einzelne Schüler/innen bestimmt werden. (Holen und ordnungsgemäßes Zurückbringen der Geräte und Lehrmittel geschieht in den großen Pausen.)
    8. Von der Gemeinde ausgeliehene Bücher behandeln wir pfleglich und binden sie daher ein.
    9. Das Eigentum unserer Mitschüler-/innen respektieren wir wie jedes andere fremde Eigentum.

  4. Wir beachten gesetzliche Vorgaben
    1. Während der Unterrichtszeit der eigenen Klasse und in den Pausen verlassen wir das Schulgelände nicht ohne besondere Genehmigung.
    2. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände wird nicht geraucht und es werden auch keine E-Zigaretten oder ähnliches benützt. Zudem gilt bundesweit ein öffentliches Rauchverbot für Jugendliche unter 18 Jahren. Das gilt insbesondere auch auf Klassen- und Studienfahrten.

 

  1. Wir kleiden uns angemessen
    1. Wir halten uns an die Richtlinien zur angemessenen Kleidung, die die SMV innerhalb einer Kleiderordnung ausgearbeitet hat.

* Das Schulgelände umfasst auch alle Sportstätten.

Richtlinien zur angemessenen Kleidung

Selbstverständlich haben alle Schülerinnen und Schüler der Schule grundsätzlich das Recht, frei über die Wahl ihrer Kleidung zu entscheiden, weil unsere Schule ein öffentlicher Ort ist und sie ihre Identität auch über die Kleidung finden sollen. 
Bei der Auswahl ist allerdings wichtig, dass wir niemand anderen damit irritieren oder durch unangemessene Bekleidung unerwünschte Signale aussenden.
Ein Ziel der Schule ist, die Schülerinnen und Schüler auf ihr zukünftiges Berufsleben vorzubereiten, daher ist es uns wichtig, dass sie lernen, was eine angemessene Kleidung für Schule und in Zukunft für den Arbeitsplatz bedeutet.
Deshalb sollen sich an unserer Schule alle Schülerinnen und Schüler an folgende Kleidungsrichtlinien halten:

  • Unterwäsche ist nicht sichtbar, d.h. auch keine BH-Träger.
  • Bauchfrei ist erlaubt, wenn die sichtbare Haut nicht mehr als ca. 2 cm beträgt.
  • Ein Dekolleté sollte angemessen und deswegen nicht zu tief ausgeschnitten sein.
  • Hotpants oder knappe Röcke, Kleider, Shorts, die mindestens eine Handbreit unter das Gesäß reichen, sind erlaubt.
  • Leggings und Jogginghosen sind situationsbedingt erlaubt, d.h. bei Lehrproben oder mündlichen/praktischen Prüfungen zum Beispiel darf man keine Jogginghosen tragen.
  • Kleidung mit rassistischen, diskriminierenden, beleidigenden oder gewaltverherrlichenden Aufdrucken (Bild und Schrift) sind nicht erlaubt. 
  • Kopfbedeckungen und aufgezogene Kapuzen sind während des Unterrichts nicht erlaubt. (Ausnahme Kopftuch)


Falls jemand aus Versehen in die falsche Schublade gegriffen hat, werden wir auf die Einhaltung der Regeln hinweisen, bei Wunsch ein Gespräch mit der SMV vermitteln und im Notfall im Sekretariat mit Kleidungsstücken aushelfen.

Zusätzlich gilt:

Schüler-/innen dürfen den “Lehrereingang” nur während der großen Pausen am Vormittag benutzen. Außerdem müssen die Treppen freigehalten werden und dienen nicht als Sitzgelegenheit.

Unterrichtszeiten

StundeZeit
17.15 - 8.00 Uhr
28.00 - 8.45 Uhr
Pause
39.05 - 9.50 Uhr
49.50 - 10.35 Uhr
Pause
510.55 - 11.40 Uhr
611.40 - 12.25 Uhr
712.30 - 13.15 Uhr
813.20 - 14.05 Uhr
914.05 - 14.50 Uhr
Pause
1015.05 - 15.50 Uhr
1115.50 - 16.35 Uhr

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